Seit dem 1. Juli diesen Jahres gibt es sie nun auch in Deutschland: Wechselkennzeichen. Nach langen Jahren des Planung und viel Hin- und Hers zwischen Verkehrsministerium und Interessenverbänden sind die in Östereich und der Schweiz schon lange üblichen Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge nun auch in Deutschland verfügbar.
Wer mit wem?
Ein Wechselkennzeichen gilt stets für zwei KFZ gleicher Klasse. Die Schweizer und Östereicher haben das etwas besser gelöst – dort dürfen 3 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen geführt werden. Was ist nun eine “Gleiche Klasse”? Kombiniert werden dürfen:
- PKW mit PKW
- PKW mit Oldtimer
- PKW mit Wohnmobil
- Oldtimer mit Oldtimer
- Wohnmobil mit Wohnmobil
- Oldtimer mit Wohnmobil
- Motorrad mit Motorrad
- Motorrad mit Quad oder Trike
- Motorrad mit Leichtkraftrad
- 750kg-Anhänger mit 750kg-Anhänger
Auf diese Weise kann etwa ein verbrauchsarmes Fahrzeug für den Stadtverkehr mit einem Wohnmobil oder einem großen Familienauto kombiniert werden. Das Kennzeichen wird dann je nach Bedarf an das Fahrzeug angeheftet. KFZ-Steuer muß leider für beide Fahrzeuge gezahlt werden, besonders günstig ist das Wechselkennzeichen damit natürlich für momentan und auch in absehbarer Zeit noch steuerfreie Elektro-Autos. Gespart wird dann vor allem an der KFZ-Versicherung. Viele Versicherungen bieten günstige Tarife für Wechselkennzeichen an, die nach dem Prinzip des Bündel-Bonus deutliche Ersparniss gegenüber zwei einzelnen Versicherungen bringen
Welche Einschränkungen gibt es?
Gefahren werden darf immer nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig. Das andere Fahrzeug muß auf einem privaten Parkplatz, also abseits des regulären Straßenverkehrs, abgestellt werden. Besonderes Schmankerl können hier auch Cabrios oder andere nur Saisonweise angemeldete Fahrzeug sein. Diese lassen sich jetzt bequem mit dem Alltags-Fahrzeug kombinieren. Allgemein wird ein leichter Anstieg des Fahrzeug-Absatzes mit der Etablierung der Wechselkennzeichen erwartet.