Posts Tagged ‘ Totalschaden verkaufen ’

Brennpunkt verengte Fahrbahn

Wir alle kennen und lieben sie: Die kilometer langen Blechlawinen vor Dauerbaustellen auf der Autobahn. Häufig fallen hier Spuren weg oder werden schmaler. In den meissten deutschen Bundesländern sind die linken Spuren in Autobahn-Baustellen nur 2m Breit, in NRW in der Regel 2,20 m. Viel zu wenig, wie häufig bemängelt wird. Die gesetzlichen Regelungen zur Spurbreite in Baustellen auf der Autobahn stammen noch aus der automobilen Steinzeit, wo Fred Feuersteins Gefährt Maßstab war, nicht aber ein moderner PKW. Autos sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich größer, vor allem breiter geworden. Maß als Beispiel der Golf I von VW 1974 noch 1.61 m, so war der Gold III von 1991 mit 1,70 m schon 9 cm breiter. Bis 2008 zum Golf VI kamen weitere 9 cm hinzu, wir sind nun bei einem Maß von 1,79 m. Der Clou an der Sache: Gemessen wird stets ohne Außenspiegel. Das gilt auch für...

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Unfallwagen verkaufen – Was Sie wissen müssen

Verkauf eines Unfallwagens Es hat gekracht und das kann auch schon Mal ein etwas größerer Schaden sein. An diesem Punkt stellt sich nun die Frage ob man das Fahrzeug in eine Werkstatt zum reparieren gibt oder es als Unfallwagen verkaufen möchte. Häufig entscheidet die Größe des Schadens, wie das Fahrzeug weiter verwertet wird. Die Versicherung kommt in der Regel für den Restbetrag bzw. den Restwert des Fahrzeuges auf. Dazu muss ein Gutachten erstellt werden, worin der Restwert des Fahrzeuges ermittelt wird. Handelt es sich dabei um einen Totalschaden, wäre die sinnvollere Lösung den Wagen zu als Unfallwagen zu verkaufen. Dieser Verkauf gestaltet sich als Privatverkauf am besten, da keine Provision an einen möglichen Zwischenhändler abgegeben werden muss. Wie einen Unfallwagen verkaufen? Zunächst sollte man alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, verkauft man das Fahrzeug an einen Teileverwerter oder bietet man das Fahrzeug auf Onlinebörsen, -Inseraten oder Zeitungsannonce an? Letzteres gestaltet...

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Unfallwagen verkaufen

- Es hat gekracht - Es passiert schneller als man denkt. Eine kleine Unachtsamkeit oder auch ohne eigenes Verschulden schon hat es gekracht. Im Besten Fall ist allen Beteiligten nichts passiert und es handelt sich nur um Blechschäden am Fahrzeug. Ist der erste Schock überwunden, stellt sich allerdings die Frage der Abwicklung des Schadens. Kann der Unfallwagen noch repariert werden oder war der Schaden doch zu groß? - Das weitere Vorgehen - Je nach Art des Schadens oder dem Alter des Fahrzeugs, steht man nun vor der Frage ob man den Unfallwagen verkaufen oder reparieren soll. Den Unfallwagen verkaufen ist aber naturgemäß nicht so einfach wie der Verkauf eines unfallfreien Fahrzeugs. Liegt ein Totalschaden des Fahrzeugs vor, bleibt als einzige Wahl den Unfallwagen zu verkaufen. Im Normalfall bekommt der Fahrzeugeigentümer den Restwert von der Kfz-Versicherung. Diese Restwerteinschätzung erfolgt jedoch meist durch gutachterliche Feststellung. - Alternative- Einen höheren Erlös kann...

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